Meldepflichten für Hotelübernachtungen
Für die Bayerischen Staatsbäder hat sich – ungeachtet etwaiger Änderungen im Bundesmelderecht – die Sach- und Rechtslage nicht geändert. Nach Art. 24 Abs. 2 Kostengesetz hat der Schuldner der Kurtaxe den Vor- und Familiennamen, das Geburtsdatum und die Anschrift mitzuteilen und sich auf Verlangen durch Personalausweis oder Pass auszuweisen. In den §§ 6 und 7 KurtaxV ist geregelt, dass der Gast dies zunächst gegenüber dem Beherbergungsbetrieb zu erfüllen und dieser die erhobenen Daten an die kurtaxerhebungsberechtigte Stelle weiterzuleiten hat. Der Entfall melderechtlicher Verpflichtungen hat daher in den Bayerischen Staatsbädern keinerlei Auswirkungen auf die Datenerhebung und –übermittlung bei Gästen und Beherbergungsbetrieben für Kurtaxzwecke. Das Wort Meldedaten in § 7 Abs. 1 Satz 1 KurtaxV bezieht sich im Übrigen nicht auf Meldedaten nach Bundesmeldegesetz, sondern auf die Meldedaten nach Art. 24 Abs. 2 Kostengesetz.
Wohnsitzanmeldung beim Beherberger
Wenn Sie Kurzzeitvermietung in Ihrer Unterkunft anbieten, beachten Sie bitte Art. 24 Abs. 2.1.
Ab 2024 sind nur noch Personen mit Hauptwohnsitz im Bayer. Staatsbad Bad Reichenhall / Bayer. Gmain von der Kurtaxe befreit.
FAQ für Gastgeber
Welche Nachweise für Kurtaxermäßigung oder –befreiung muss ich aufbewahren?
- Kopie des Sb-Ausweises mit Vermerk „B“ für freie Begleitperson
- Beruflicher Aufenthalt: Rechnungen/Buchungsbestätigung ausgestellt auf Firmenadresse, Angabe der Firma im AVS-Meldeschein unter „weitere Angaben“ oder auf dem Bestätigungsformular
- Tagungs-/Seminarteilnehmer: Tagungsausweis oder Teilnahmebestätigung
- Reisegruppen können ab 10 Personen über den Gruppenmeldeschein erfasst werden – namentliche Teilnehmerliste muss vorliegen
- Geburtsdatum bei Kindern/Auszubildenden/Praktikanten – Eintrag im AVS-Meldeschein
Kann der Gastgeber Meldeschein-Änderungen selbst vornehmen?
Ja - bis zum Tag der Abreise eines Gastes kann der Gastgeber, unter Angabe eines Grundes, selbst ändern und stornieren. Damit erübrigen sich spätere Rechnungsänderungen.
Muss ich den Meldeschein drucken?
Ja - ein Ausdruck des Meldescheines ist weiterhin Pflicht (Authentifizierung!)
Kann der Gastgeber Meldeschein-Änderungen selbst vornehmen?
Ja - bis zum Tag der Abreise eines Gastes kann der Gastgeber, unter Angabe eines Grundes, selbst ändern und stornieren. Damit erübrigen sich spätere Rechnungsänderungen.
Muss ich den Meldeschein drucken?
Ja - ein Ausdruck des Meldescheines ist weiterhin Pflicht (Authentifizierung!)
Neue Mitarbeiterin - Kurtaxwesen
Die Kurtaxverwaltung hat personelle Unterstützung bekommen.
Wir freuen uns sehr, Frau Andrea Back im Team begrüßen zu können.
Bei allen Fragen zum Thema Kurtaxe und Gästekarte kontaktieren Sie uns gerne:
Tel.: 0049 (0) 8651 606 - 110/113/118