ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Vermietungen von Räumlichkeiten - Fassung vom April 2022
Bayer. Staatsbad Bad Reichenhall/Bayer. Gmain GmbH
Wittelsbacherstr. 15
83435 Bad Reichenhall
Tel.: +49 (0) 8651 606 0
1. Anwendungsbereich
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen finden auf alle Vereinbarungen zwischen der Bayer. Staatsbad Bad Reichenhall/Bayer. Gmain GmbH und dem Vertragspartner Anwendung, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart wurde.
2. Vertragsbedingungen
Der Vertrag muss innerhalb von 14 Tagen ab dem Ausstellungsdatum gegengezeichnet beim Vermieter eingehen. Bei Überschreitung dieser Frist verliert der Vertrag seine Gültigkeit und der Vermieter behält sich vor, anderweitig über die Räumlichkeiten zu verfügen.
Die Räume der Bayer. Staatsbad Bad Reichenhall/Bayer. Gmain GmbH werden entsprechend einem gesondert zu vereinbarenden Mietvertrag zur Verfügung gestellt. Der Mietvertrag erstreckt sich lediglich auf die dort im Einzelnen aufgeführten Räume bzw. Gebäudeteile. Sie dürfen vom Mieter nur zu dem im Mietvertrag vereinbarten Zweck und zu den dort vereinbarten Zeiten genutzt werden. Verändert der Mieter die Art der Nutzung, so bedarf dies der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Bayer. Staatsbad Bad Reichenhall/Bayer. Gmain GmbH.
3. Vertragsobjekt, Wiederherstellung des vorherigen Zustandes, keine Nachfrist
Der Mieter darf ohne vorherige schriftliche Genehmigung der Bayer. Staatsbad Bad Reichenhall/Bayer. Gmain GmbH keinerlei Änderungen an den vermieteten Räumen oder Gebäudeteilen, ihrer Einrichtungen oder Ausstattungen vornehmen. Dies gilt auch für Befestigungen von Dekorationen, Werbematerial, etc.
Soweit keine Vereinbarung besteht ist der Mieter im Übrigen verpflichtet, genehmigte Veränderungen bei Vertragsende auf seine Kosten zu entfernen und den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen.
Sind die Arbeiten bei Vertragsende vom Mieter nicht durchgeführt worden, kann die Bayer. Staatsbad Bad Reichenhall/Bayer. Gmain GmbH den ursprünglichen Zustand auf Kosten des Mieters wieder herstellen lassen, ohne dass es einer weiteren Fristsetzung bedarf.
4. Benutzungszeit, Zeitüberschreitungen mit Preisaufschlag
Außerhalb der im Mietvertrag vereinbarten Nutzungszeiten sind der Mieter oder die zu seinem Betrieb gehörigen Personen, die von ihm beauftragten Lieferanten oder Handwerker oder sonstige Dritte nicht berechtigt, die Räumlichkeiten der Bayer. Staatsbad Bad Reichenhall/Bayer. Gmain GmbH zu betreten und sich dort aufzuhalten, es sei denn, es liegen begründete Ausnahmefälle oder eine vorherige schriftliche Genehmigung der Bayer. Staatsbad Bad Reichenhall/Bayer. Gmain GmbH vor.
Bei Überschreitung der vereinbarten Nutzungszeiten wird dem Mieter zusätzlich zur Miete ein Aufschlag in Höhe von mind. 25% des vereinbarten Mietzinses in Rechnung gestellt; hinzukommen zusätzliche Personalkosten laut Preisliste.
5. Saalstellung, Technik und Ausstattung
Die Einzelheiten der Bestuhlung und Betischung, der benötigten Technik und Ausstattung sowie der Einsatz von Pyrotechnik und offenem Feuer sind zwischen Mieter und der Bayer. Staatsbad Bad Reichenhall/Bayer. Gmain GmbH 4 Wochen vor der Veranstaltung unter Berücksichtigung öffentlich-rechtlicher Vorschriften und Auflagen, insbesondere der feuerpolizeilichen Bestimmungen der VStättV festzulegen.
Werden Sonderausstattungen, Sonderleistungen oder Zusatzdienste gewünscht, so bedarf dies einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Das hierfür benötigte Personal wird vom Vermieter gestellt.
6. Haftung, Versicherung
- Der Mieter trägt das gesamte Risiko der von ihm durchgeführten Veranstaltung, einschließlich der Vorbereitung, des Aufbaus, der Abwicklung und des Abbaus. Der Mieter haftet für Schäden und Folgeschäden, die von ihm, von ihm Beauftragte und beschäftigte Personen von seinen Bevollmächtigten sowie von seinen Besuchern, Kunden und Gästen - zu wessen Nachteil auch immer - verursacht werden. Dies gilt insbesondere für:
- Schäden an Gebäuden und Inventar infolge der Veranstaltung,
- Beschädigungen beim Einbringen von Gegenständen sowie bei Auf- und Abbauarbeiten,
- alle Folgen, die sich aus dem Überschreiten der vereinbarten Besucherhöchstzahl ergeben,
- alle Schäden, die sich aus verspäteter oder vertragswidriger Räumung ergeben, insbesondere auch wegen Nicht-Vermietung oder
einer nur zu einem geringen Entgelt möglichen Vermietung, einschließlich Abgeltung für Ruf- und Kreditschädigung
- Die Bayer. Staatsbad Bad Reichenhall/Bayer. Gmain GmbH übernimmt für das Risiko der vom Mieter durchgeführten Veranstaltung keine Haftung, sie haftet insbesondere nicht für Unfälle, Sachschäden und Diebstahl oder Ähnliches im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung des Mieters.
Soweit die Bayer. Staatsbad Bad Reichenhall/Bayer. Gmain GmbH von Dritten wegen derartiger Risiken in Anspruch genommen werden sollte, ist der Mieter verpflichtet, die Bayer. Staatsbad Bad Reichenhall/Bayer. Gmain GmbH freizustellen. - Der Mieter verpflichtet sich ausdrücklich, fachlich qualifiziertes Personal heranzuziehen.
Der Mieter verpflichtet sich, für seine Veranstaltung die notwendigen Versicherungen, insbesondere Sach- und Haftpflichtversicherung sowie Diebstahlversicherung einschließlich Veranstalterhaftpflicht sowie sonstige Versicherungen mit ausreichender Versicherungssumme auf seine Kosten selbst abzuschließen und der Bayer. Staatsbad Bad Reichenhall/Bayer. Gmain GmbH auf Verlangen den Bestand der Versicherungen vor Beginn der Veranstaltung nachzuweisen. - Rein vorsorglich wird eine etwaige Haftung der Bayer. Staatsbad Bad Reichenhall/Bayer. Gmain GmbH pro Schadensfall auf 1,023 Mio € (Personenschäden) und 256.000,00 € (Sachschäden) begrenzt.
7. Eingebrachtes Gut
Für Gegenstände aller Art, die in den Räumlichkeiten der Bayer. Staatsbad Bad Reichenhall/Bayer. Gmain GmbH vom Mieter, seinen Bediensteten, Lieferanten, Kunden oder Gästen eingebracht werden, wird von der Bayer. Staatsbad Bad Reichenhall/Bayer. Gmain GmbH mit Ausnahme von Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit keine Haftung übernommen. Alle Gefahren gehen zu Lasten des Mieters und dieser hat die Bayer. Staatsbad Bad Reichenhall/Bayer. Gmain GmbH von etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen.
8. Technische Störungen
Für technische Störungen sowie Unterbrechungen oder Störungen der Energieversorgung (Strom, Wasser, Wärme, etc.), soweit diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig von Mitarbeitern und Beauftragten der Bayer. Staatsbad Bad Reichenhall/Bayer. Gmain GmbH verursacht werden, sowie für Betriebsstörungen jeglicher Art, übernimmt die Bayer. Staatsbad Bad Reichenhall/Bayer. Gmain GmbH keine Haftung.
9. Sicherungsvorschriften, gesetzliche und behördliche Vorschriften, Unfallverhütung, Hygieneregeln
Der Mieter ist verpflichtet alle gesetzlichen, behördlichen und sonstigen geltenden Unfallverhütungsvorschriften beim Auf- und Abbau und während der Dauer der Veranstaltung einzuhalten. Dies schließt die seitens der Bayer. Staatsbad Bad Reichenhall/Bayer. Gmain GmbH erlassenen Sicherheitsbestimmungen sowie die aktuell geltenden Hygieneregeln ein.
Für kostenpflichtigen Einsatz von Polizei, Baupolizei, Feuerwehr, Rettung und Gesundheitsbehörden haftet der Mieter.
10. Brandschutztechnische Bestimmungen
Feuerlösch-, Brandmelde- und sonstige Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht verbaut, überspannt oder verstellt werden. Alle Gänge in den Räumen sowie die Ausgänge und Notausgänge sind in voller Breite freizuhalten und dürfen nicht durch Aufbaumaterial, Transportmittel, Bauteile oder andere Gegenstände verstellt werden.
11. Zahlung
Bei Vertragsabschluss wird eine Abschlagszahlung in Höhe von 30% der Mietkosten zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer fällig. Der Betrag ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungserhalt zur Zahlung an die Bayer. Staatsbad Bad Reichenhall/Bayer. Gmain GmbH fällig.
Nach der Veranstaltung erfolgt die endgültige Berechnung des Entgelts der Miet- und Nebenleistungen zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Der Betrag ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungserhalt zur Zahlung an die Bayer. Staatsbad Bad Reichenhall/Bayer. Gmain GmbH fällig.
12. Zahlungsverzug, Mahngebühren
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen des BGB. Pro Mahnschreiben werden darüber hinaus Mahngebühren in Höhe von 5,00 € erhoben.
13. Rückgabeverpflichtung bei Vertragsende, Ersatzvornahme ohne Mahnung und Fristsetzung
Die Mieträume und die überlassenen Einrichtungen und Ausstattungen sind bei Beendigung der Mietzeit ordnungsgemäß und von eingebrachten Gegenständen geräumt, gesäubert und mit den überlassenen Schlüsseln zurückzugeben. Die Entsorgung von Müll und Abfall jeglicher Art obliegt dem Mieter.
Werden Mieträume, Einrichtungen oder Ausstattungen nicht ordnungsgemäß zurückgegeben, so ist die Bayer. Staatsbad Bad Reichenhall/Bayer. Gmain GmbH berechtigt, ohne weitere Mahnung oder Fristsetzung die Arbeiten durch eigenes Personal gegen in Rechnungstellung des Stundenverrechnungssatzes laut Preisliste vorzunehmen oder Drittfirmen mit den erforderlichen Arbeiten auf Kosten des Mieters zu beauftragen.
14. Schäden
Der Mieter verpflichtet sich, die Mieträume und die gemeinschaftlichen Einrichtungen pfleglich und schonend zu behandeln. Für Beschädigungen der Mieträume, des Gebäudes und der Einrichtungen sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen und der gestellten Ausstattungen ist der Mieter ersatzpflichtig, soweit sie von ihm oder von dem zu seiner Firma gehörenden Personen oder von Untermietern, Besuchern, Lieferanten, Handwerkern usw. schuldhaft verursacht werden.
Dem Mieter obliegt der Beweis dafür, dass schuldhaftes Verhalten nicht vorgelegen hat.
Der Zustand des gesamten Objektes ist dem Mieter bekannt. Der Mieter verzichtet auf Mietminderungsansprüche oder andere Gewährleistungsansprüche, soweit sie auf Umständen beruhen, die bereits bei Vertragsbeginn gegeben waren. Die verschuldungsabhängige Haftung der Bayer. Staatsbad Bad Reichenhall/Bayer. Gmain GmbH für bei Vertragsschluss vorhandene Sachmängel ist ausgeschlossen. § 536 a Abs. 1 BGB findet insoweit keine Anwendung.
15. Duldungspflicht des Mieters
Die Bayer. Staatsbad Bad Reichenhall/Bayer. Gmain GmbH darf Ausbesserungen und bauliche Veränderungen und Maßnahmen, die zur Erhaltung des Gebäudes, einzelner Gebäudeteile oder der Mieträume oder zur Gefahrenabwehr oder zur Beseitigung von Schäden notwendig werden oder zweckmäßig sind, auch ohne Zustimmung des Mieters vornehmen. Der Mieter hat die in Betracht kommenden Räume zugänglich zu halten und darf die Ausführung der Arbeiten nicht behindern. Die Bayer. Staatsbad Bad Reichenhall/Bayer. Gmain GmbH oder von ihr beauftragte Dritte sind berechtigt, zur Prüfung, Feststellung und Ausführung der Arbeiten die Mieträume zu betreten.
16. Rücktritt vom Vertrag, Stornogebühren
Der Mieter ist berechtigt, aus wichtigen Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Bei Rücktritt bzw. Absage durch den Mieter sind an die Bayer. Staatsbad Bad Reichenhall/Bayer. Gmain GmbH Stornogebühren in folgender Höhe zu leisten:
- Absage sechs Monate bis ein Jahr vor der Veranstaltung: 30% der Mietkosten
- Absage drei bis sechs Monate vor der Veranstaltung: 50% der Mietkosten
- Absage drei Wochen bis drei Monate vor Veranstaltung: 75% der Mietkosten
- Absage drei Wochen vor der Veranstaltung 100% der Mietkosten
Diese Staffelung gilt nicht bei kurzfristigen Anmietungen, d.h. bei Verträgen, die bis zu 3 Monate vor der Veranstaltung abgeschlossen werden. Die geleistete Anzahlung wird jedoch nicht zurückerstattet, sollten solche kurzfristigen Anmietungen vorzeitig wieder gekündigt werden.
Die Bayer. Staatsbad Bad Reichenhall/Bayer. Gmain GmbH ist zum Rücktritt vom Vertrag aus wichtigen Gründen, insbesondere in Fällen höherer Gewalt und/oder Weisungen von hoher Hand, berechtigt.
Darüber hinaus ist die Bayer. Staatsbad Bad Reichenhall/Bayer. Gmain GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Mieter die Zahlungsziele gem. Ziff. 11.) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht einhält und auch nach erneuter Zahlungsaufforderung die Rückstände nicht innerhalb von 7 Tagen vollständig ausgleicht.
Die Bayer. Staatsbad Bad Reichenhall/Bayer. Gmain GmbH darf darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten, wenn der Mieter seine Verpflichtungen auf Festlegung der Saalstellung, der Bestuhlung/Betischung, der benötigten Technik und Ausstattung gem. Ziff. 5.) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder auf Vorlage des Versicherungsnachweises oder auf Nachweis erforderlicher Genehmigungen gem. Ziff. 6. und 18.) der Allgemeinen Geschäfts-bedingungen verletzt.
Unbeschadet des Rechts, weiteren Schadensersatz nach den gesetzlichen Vorschriften des BGB zu verlangen, ist die Bayer. Staatsbad Bad Reichenhall/Bayer. Gmain GmbH bei Rücktritt vom Vertrag wegen Vertragsverletzungen des Mieters in Bezug auf Ziff. 6. und 18.) der Allgemeinen Geschäfts-bedingungen berechtigt, eine Stornogebühr in Höhe von 30% des Vertragswertes zu erheben.
Regresszahlungen an den Mieter sind bei Vertragsrücktritt durch die Bayer. Staatsbad Bad Reichenhall/Bayer. Gmain GmbH nicht zu leisten. Der Rücktritt ist in schriftlicher Form zu erklären. Für die Rechtzeitigkeit kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf den Zugang des Rücktrittsschreibens an.
17. Ausschlussfrist
Etwaige Ansprüche des Mieters gegen die Bayer. Staatsbad Bad Reichenhall/Bayer. Gmain GmbH sind innerhalb von 6 Monaten nach Ende der Veranstaltung schriftlich geltend zu machen, andernfalls ist deren Geltendmachung ausgeschlossen.
18. Behördliche Bewilligungen, Genehmigungen
Der Mieter ist verpflichtet auf seine Kosten dafür zu sorgen, dass die erforderlichen privat- und öffentlich-rechtlichen Bewilligungen und Genehmigungen für alle von ihm durchgeführten Veranstaltungen rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung vorliegen. Auflagen sind vom Mieter fristgemäß auf seine Kosten zu erfüllen. Die Erfüllung dieser Verpflichtung ist auf Verlangen der Bayer. Staatsbad Bad Reichenhall/Bayer. Gmain GmbH nachzuweisen.
19. Anwesenheitspflicht
Der Mieter hat während der Dauer der Nutzung der Räumlichkeiten dafür zu sorgen, dass er selbst oder ein Bevollmächtigter anwesend oder ständig telefonisch erreichbar ist.
20. Hausrecht / Publikumsveranstaltungen
Die Haus- und Benutzungsordnung gilt für alle Personen die sich in den Gebäuden und Liegenschaften der Bayer. Staatsbad Bad Reichenhall/Bayer. Gmain GmbH aufhalten, diese betreten oder befahren. Die Bayer. Staatsbad Bad Reichenhall/Bayer. Gmain GmbH übt neben dem jeweiligen Veranstalter das Hausrecht aus und haftet nicht für Unfälle jedweder Art.
Publikumsveranstaltungen unterliegen besonderen Bestimmungen, auf die Erhaltung dieser Vorschriften wird ausdrücklich hingewiesen (entsprechend den veranstaltungspolizeilichen Vorschriften).
Der Mieter bzw. dessen Bevollmächtigter hat gegenüber dem Personal des Vermieters keinerlei Weisungsrecht.
Während der Veranstaltung hat die Bayer. Staatsbad Bad Reichenhall/Bayer. Gmain GmbH die Weisungsbefugnis über die vertragsgegenständlichen Räume. Hierfür ist grundsätzlich nur die jeweilige Veranstaltungsleitung der Bayer. Staatsbad Bad Reichenhall/Bayer. Gmain GmbH zuständig, deren Anordnungen sind unbedingt Folge zu leisten.
21. Politische Agitation, Sonderkündigungsrecht bei extremistischen und sittlich-ethisch anstößigen Veranstaltungen
Politische Agitationen sind den Mietern untersagt, ausgenommen hiervon sind Veranstaltungen mit einem ausdrücklich politischen Veranstaltungszweck.
Sollte sich bei einer Veranstaltung - auch kurzfristig - herausstellen, dass es sich um eine extremistische und/oder sittlich-ethisch anstößige Veranstaltung mit diskriminierenden, gewaltverherrlichenden, kriminellen oder pornografisch erotischen Inhalten oder Zielsetzungen handelt, kann die Bayer. Staatsbad Bad Reichenhall/Bayer. Gmain GmbH umgehend und kostenfrei den Vertrag fristlos kündigen und auch ohne Anhörung des Mieters und ohne Anrufung gerichtlicher Hilfe die Beendigung der Veranstaltung erklären und durchsetzen.
22. Hunde und andere Tiere
Die Mitnahme von Hunden (außer Führhunden) und anderen Tieren in die Gebäude und Liegenschaften ist untersagt, Tiere dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Bayer. Staatsbad Bad Reichenhall/Bayer. Gmain GmbH mitgenommen werden (für Hunde gilt stets Leinen- und Maulkorbpflicht).
23. Waffen und gefährliche Gegenstände
Waffen oder als Waffen geeignete Gegenstände (Dosen, Glas, Flaschen, Schirme, Stöcke etc.) dürfen nicht mit in das Gelände und die Gebäude gebracht oder verwendet werden.
24. Werbemaßnahmen, Selbsthilfe
Über die beabsichtigten Werbemaßnahmen des Mieters ist die Bayer. Staatsbad Bad Reichenhall/Bayer. Gmain GmbH vor Beginn der Veranstaltung zu informieren, das zur Verwendung vorgesehene Werbe- und Pressematerial ist zur Zustimmung vorzulegen. Die Bayer. Staatsbad Bad Reichenhall/Bayer. Gmain GmbH ist zur Ablehnung der Veröffentlichung berechtigt, wenn dadurch die öffentliche Wahrnehmung geschädigt wird oder wenn dies sonstigen gewichtigen Interessen widerspricht.
Die Verwendung von Außenaufnahmen und Filmmitschnitten der Gebäude und Liegenschaften (Kurgastzentrum; Königlicher Kurgarten mit Gradierwerk, Königliches Kurhaus, Kon-
zertpavillon, Wandelhalle/Konzertrotunde; Haus des Gastes; RupertusTherme und Rupertuspark) bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Bayer. Staatsbad Bad Reichenhall/Bayer. Gmain GmbH .
Die Bayer. Staatsbad Bad Reichenhall/Bayer. Gmain GmbH erhält für Marketingzwecke spätestens 6 Wochen vor dem Veranstaltungstermin kostenlos Presseunterlagen (Fotos, Texte etc.) zur Verfügung gestellt. Bei etwaigen Verstößen gegen Urheberrechte, z. B. Bild-, Marken- oder Namensrechte, ist der Vermieter durch den Mieter von allen Ansprüchen Dritter frei zu stellen.
Dem Mieter stehen die gemieteten Flächen für Werbezwecke zur Verfügung. DieBayer. Staatsbad Bad Reichenhall/Bayer. Gmain GmbH kann Vorschriften zur Gestaltung mit Rücksicht auf das Gesamtbild erlassen. Werbemaßnahmen außerhalb der gemieteten Räume und Flächen sind nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch die Bayer. Staatsbad Bad Reichenhall/Bayer. Gmain GmbH gestattet. Sie hat das Recht, unbefugt angebrachte oder unbefugt ausgeübte Werbung ohne Anhörung des Mieters und ohne Anrufung gerichtlicher Hilfe zu unterbinden und auf Kosten des Mieters zu entfernen.
Der Gebrauch der Wortbildmarke der Bayer. Staatsbad Bad Reichenhall/Bayer. Gmain GmbH bedarf der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Genehmigung der Bayer. Staatsbad Bad Reichenhall/Bayer. Gmain GmbH.
25. Kartenvertrieb
Es gelten die entsprechenden Regelungen im Mietvertrag.
26. Garderoben- und Hausordnung
Zur Aufbewahrung von Kleiderstücken, Gepäck, Regenschirmen und anderen sperrigen Gegenständen ist die Garderobe zu benutzen. Während des Aufenthalts sind die Garderoben- und die Hausordnung der Bayer. Staatsbad Bad Reichenhall/Bayer. Gmain GmbH zu beachten.
Das Einlasspersonal der Bayer. Staatsbad Bad Reichenhall/Bayer. Gmain GmbH kann bei Zuwiderhandlung - trotz gültiger Eintrittskarte - den Einlass verweigern.
27. Schriftformklausel, Erfüllungsort
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abänderung dieser Schriftformklausel.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist 83435 Bad Reichenhall.
28. Sonstiges
Sind mehrere Personen Mieter, so haften diese für alle Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis als Gesamtschuldner. Sollte eine der Bestimmungen des Vertrags unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit des übrigen Vertrags nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen sind durch andere, dem Sinn der wirtschaftlichen Bedeutung des Vertrags möglichst nahe kommende Vereinbarungen zu ersetzen.